Wo werden Amtlicher Wohnsitz und Korrespondenz-Adresse verwendet?
Der Amtliche Wohnsitz ist der rechtlich gültige Wohnsitz = wo ist die Person gemeldet = was ist Steuerdomizil.
Die Korrespondenz-Adresse kann vom Amtlichen Wohnsitz abweichen, z.B. bei Studenten, die noch bei den Eltern gemeldet sind aber als Wochenaufenthalter am Studienort wohnen, oder bei zwei möglichen Wohnadressen. Die Korrespondenzadresse weicht dann vom Amtlichen Wohnsitz ab, wenn bei Noten- oder anderem Postversand nicht der Amtliche Wohnsitz angeschrieben werden soll, sondern der Ort, an welchem sich die Person in der Regel aufhält und auch den Briefkasten leert.
Der Amtliche Wohnsitz wird für alle rechtliche relevanten Dokumente verwendet
Honorarabrechnung
Musikervertrag (Wichtig: Ausser bei alten Vertragsvorlagen, siehe dazu Amtlicher Wohnsitz )