Kann ich die Tagessätze für Musiker:innen nachträglich noch ändern?

Kann ich die Tagessätze für Musiker:innen nachträglich noch ändern?

Kurze Antwort

Ja. Tagessätze kannst Du jederzeit anpassen — ohne dass Du die Anfragen an Deine Musiker:innen neu erstellen musst.

Details

Massgeblich ist nicht der Betrag, sondern die Vergütungsart, mit der die Einladung erstellt wurde. Solange die Vergütungsart gleich bleibt — also Tagessatz bleibt Tagessatz — kannst Du den hinterlegten Betrag jederzeit ändern. Die bestehenden Anfragen behalten ihre Gültigkeit, und der neue Betrag greift bei der Abrechnung automatisch.

Wann muss die Einladung neu erstellt werden?

Nur dann, wenn Du die Vergütungsart wechselst — zum Beispiel von Stimmenansatz oder Pauschalhonorar auf Tagessatz (oder umgekehrt). In diesem Fall muss die bestehende Einladung gelöscht und mit der neuen Vergütungsart neu erstellt werden, damit die Abrechnungs-Logik korrekt greift.
Faustregel: Betrag des Tagessatzes ändern → einfache Anpassung, keine neue Anfrage nötig. Vergütungsart wechseln (z. B. Stimmenansatz → Tagessatz) → Einladung löschen und neu erstellen.