KSK-Abzüge können als Sozialabzüge mit einem ausschliesslichen Arbeitgeber-Anteil erfasst werden.
In der Personalbuchhaltung kann ein Journal erstellt, das alle Honorare von KSK-pflichtigen Künstlern und Musikern im Kalenderjahr auflistet. Das System berechnet automatisch die Gesamtsumme der Lohn-Basis der KSK-pflichtigen Beiträge, die anschliessend an die KSK gemeldet werden kann.
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