Die Prämienaufteilung beschreibt, wie die Versicherungsprämie einer Versicherung zwischen den Beteiligten aufgeteilt wird. Sie legt fest, wer den Versicherungsbeitrag zu welchem Zeitraum ganz oder teilweise übernimmt.
Die Prämie kann dabei:
zu 100 % vom Ensemble oder einer Person übernommen werden.
prozentualaufgeteilt werden zwischen Ensemble und/oder einer oder mehreren Personen.
mit festgesetzten Beträgen zwischen den Beteiligten verteilt werden.
zeitlich gestaffelt sein, sodass während der Versicherungslaufzeit unterschiedliche Aufteilungszeiträume oder Anteile gelten.